Sackgäldjobs
Wer darf arbeiten?
✅ Bis 18 Jahre → Die Schutzbestimmungen gelten für alle Jugendlichen – egal, ob sie eine Ausbildung machen oder ihr Taschengeld aufbessern.
❌ Unter 15 Jahren → Grundsätzliches Arbeitsverbot, mit Ausnahmen für kulturelle, künstlerische oder sportliche Tätigkeiten.
✅ Ab 13 Jahren → Leichte Arbeiten & Botengänge sind erlaubt.
Welche Arbeiten sind verboten?
⚠️ Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche untersagt. Dazu gehören Tätigkeiten, die:
• die Gesundheit, Sicherheit oder Entwicklung gefährden,
• mit gefährlichen Maschinen oder Chemikalien zu tun haben,
• in extremer Hitze, Kälte oder Lärm stattfinden,
• das Risiko von physischem, psychischem oder sexuellem Missbrauch bergen.
Regeln für bestimmte Branchen
Gastronomie
• Keine Arbeit in Bars, Nachtclubs oder Diskotheken.
• Bedienung in Restaurants und Cafés erst ab 16 Jahren (Ausnahmen für Praktika möglich).
Arbeitszeiten
• Ab 13 Jahren: Max. 3 Std./Tag, 9 Std./Woche.
• Während der Schulferien: Max. 8 Std./Tag, 40 Std./Woche.
• Nacht- & Sonntagsarbeit: Generell verboten (Ausnahmen nur mit behördlicher Bewilligung).
Versicherung & Haftung
Sackgäldjobs gelten nicht als reguläre Arbeit. Haftpflicht- und Unfallversicherung sind Sache der Jugendlichen bzw. ihrer Eltern.
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